~ Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen ~
Das Rumänische Testamentsregister (Nationales Notarielles Register für Öffentlich Beurkundete Testamente und Schenkungen RNNEL) erhält weder die Urschrift noch eine Abschrift des Testaments. Dem Register werden auch keine Informationen zum Inhalt des Testaments mitgeteilt. Informationen zum Inhalt eines Testaments erhält man bei dem Notar, der das Testament verwahrt (für gewöhnlich ist das der Notar, der das Testament beurkundet hat, in einigen Fällen auch ein anderer Notar oder die Notarkammer, der/die das Archiv des beurkundenden Notars verwaltet). Welcher Notar die Beurkundung des Testaments vorgenommen hat, erfährt man beim rumänischen Testamentsregister oder über das Europäische Testamentsregister.
Informationen über die Existenz eines Testaments erhalten die/der mit der Nachlasspflege betraute Stelle/Jurist, Behörden, Erben und Begünstigte des Testaments oder deren Vertreter sowie Personen mit berechtigtem Interesse. Informationen zum Testamentsinhalt sowie gegebenenfalls eine Abschrift des Testaments erhalten der Notar/die Stelle, der/die das Testament verwahrt sowie der Nachlasspfleger (Jurist oder Behörde). Unter gewissen Umständen erhalten diese Informationen auch die Erben und Begünstigten des Testaments sowie deren Vertreter und Personen mit berechtigtem Interesse. Über ein derartiges berechtigtes Interesse ist ein Nachweis zu erbringen.
Informationen zum Testamentsinhalt oder eine Abschrift des Testaments sind bei dem Notar/der Stelle, der/die das Testament verwahrt zu beantragen. Hierfür muss ein Nachweis über den Tod des Erblassers erbracht werden. Auch ein berechtigtes Interesse ist nachzuweisen.
Erben und ihre Vertreter sowie Personen mit berechtigtem Interesse können die Offenlegung des Testamentsinhalts bei dem Notar beantragen, der das Testament verwahrt. Unter bestimmten Umständen können Informationen zwischen Behörden und Nachlasspfleger ausgetauscht werden.
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