~ Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen ~
Informationen zum Testamentsinhalt werden von dem für die Nachlassabwicklung zuständigen Notar erteilt. Dabei kann es sich um den Notar handeln, der das Testament verwahrt, oder um einen anderen Notar, dessen Kontaktdaten der das Testament verwahrende Notar übermittelt. Besagter Notar kann über eine Suche im portugiesischen Testamentsregister ermittelt werden.
Nach Eintritt des Erbfalls und Testamentseröffnung wird das Testament öffentlich. Jeder kann dann eine Abschrift des Testaments erhalten.
Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. die Abschrift des Testaments freigegeben werden können, muss die Testamentseröffnung nach portugiesischem Recht erfolgen.
Eine Abschrift des Testaments wird auf dem Postweg zugestellt.
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