~ Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen ~
Informationen über den Testamentsinhalt erteilt der Gerichtskommissär, das heißt der für das Nachlassgericht das Verlassenschaftsverfahren abwickelnde Notar.
Gerichte im Ausland können auf dem Wege der Rechtshilfe über das Bezirksgericht Innere Stadt Wien ein Auskunftsersuchen betreffend eine Registrierung des Testaments im österreichischen Register stellen. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien fordert das Testament beim Verwahrer an.
Die im Testament enthaltenen Informationen und auch eine Abschrift des Testaments können an Behörden und an Personen mit rechtlichem Interesse an dem Testament übermittelt werden. Über das Vorliegen eines rechtlichen Interesses entscheidet der Gerichtskommissär beziehungsweise das Nachlassgericht in Erwägung der Umstände.
Bestimmten Personen, wie Erben, wird vom Gerichtskommissär von Amts wegen eine Abschrift des Testaments zugestellt. Andere Personen mit rechtlichem Interesse müssen dies gegenüber dem Gerichtskommissär geltend machen. Über das Vorliegen eines rechtlichen Interesses entscheidet der Gerichtskommissär beziehungsweise das Nachlassgericht.
Die im Testament enthaltenen Informationen können auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt werden. Beglaubigte Abschriften des Testaments können hingegen nur auf dem Postweg versandt werden.
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