~ Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen ~
Informationen zum Testamentsinhalt werden von dem für die Nachlassabwicklung zuständigen Notar erteilt. Dabei kann es sich um den Notar handeln, der das Testament verwahrt oder um einen anderen Notar, dessen Kontaktdaten der das Testament verwahrende Notar übermittelt. Letzterer kann durch eine Abfrage im luxemburgischen Testamentsregister, insbesondere über das Europäische Netzwerk der Testamentsregister (RERT), ermittelt werden.
Sofern die rechtserheblichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können die im Testament enthaltenen Informationen und auch eine Abschrift des Testaments an Behörden und an mit der Nachlassabwicklung betraute Juristen an jeden beliebigen Ort übermittelt werden.
Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. die Abschrift des Testaments freigegeben werden können, muss der für die Nachlassabwicklung zuständige Notar von dem das Testament verwahrenden Notar oder gegebenenfalls vom Vorsitzenden des Bezirksgerichts im Bezirk des Ortes, an dem der Erbfall eingetreten ist, eine Ausfertigung des Testaments erhalten haben.
Die im Testament enthaltenen Informationen und/oder die Abschrift des Testaments können auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt werden.
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