~ Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen ~
Informationen über den Testamentsinhalt erteilt der Gerichtskommissär, das heißt der vom Nachlassgericht mit der Testamentseröffnung beauftragte Notar.
Gerichte im Ausland können auf dem Wege der Rechtshilfe eine Abschrift des Testaments beantragen.
Die im Testament enthaltenen Informationen und auch eine Abschrift des Testaments können an Behörden und Erben übermittelt werden sowie an Personen, die testamentarisch bedacht oder ihrer Rechte beraubt wurden.
Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. die Abschrift des Testaments freigegeben werden können, muss die Testamentseröffnung nach kroatischem Recht erfolgen.
Eine beglaubigte Abschrift des Testaments wird auf dem Postweg zugestellt.
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