~ Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen ~
Informationen zum Testamentsinhalt werden von dem für die Nachlassabwicklung zuständigen Notar oder dem das Testament verwahrenden Notar erteilt. Der die Urkunde verwahrende Notar kann die Kontaktdaten nennen. Letztere können durch eine Abfrage im französischen Testamentsverzeichnis, insbesondere über das Europäische Netzwerk der Testamentsregister (RERT), ermittelt werden.
Die im Testament enthaltenen Informationen und auch eine Abschrift des Testaments können an Behörden und an mit der Nachlassabwicklung betraute Juristen an jeden beliebigen Ort übermittelt werden sowie an jede Person, die ein nachweisliches rechtliches Interesse an den Informationen hat.
Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. die beglaubigte Abschrift des Testaments freigegeben werden können, muss die Testamentseröffnung nach französischem Recht erfolgen.
Die im Testament enthaltenen Informationen und/oder die Abschrift des Testaments können auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt werden.
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