Testamentsrecherche in Frankreich

Frankreich

~ Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen ~

 

  • Wenn bekannt ist, dass ein Testament existiert, an wen muss man sich wenden, um Informationen über den Testamentsinhalt zu erhalten?

Informationen zum Testamentsinhalt werden von dem für die Nachlassabwicklung zuständigen Notar oder dem das Testament verwahrenden Notar erteilt. Der die Urkunde verwahrende Notar kann die Kontaktdaten nennen. Letztere können durch eine Abfrage im französischen Testamentsverzeichnis, insbesondere über das Europäische Netzwerk der Testamentsregister (RERT), ermittelt werden.

 

  • Wem darf Auskunft zum Testamentsinhalt erteilt werden?

Die im Testament enthaltenen Informationen und auch eine Abschrift des Testaments können an Behörden und an mit der Nachlassabwicklung betraute Juristen an jeden beliebigen Ort übermittelt werden sowie an jede Person, die ein nachweisliches rechtliches Interesse an den Informationen hat.

 

  • Ist ein bestimmtes Verfahren zu beachten? Falls ja, welches?

Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. die beglaubigte Abschrift des Testaments freigegeben werden können, muss die Testamentseröffnung nach französischem Recht erfolgen.

 

  • Wie kann die Übermittlung der Auskunft erfolgen?

Die im Testament enthaltenen Informationen und/oder die Abschrift des Testaments können auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt werden.

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Fiche pratique - Retrouver un testament - France- DE