Testamentsrecherche in den Niederlanden

Niederlanden

~ Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen ~

 

  • Wenn bekannt ist, dass ein Testament existiert, an wen muss man sich wenden, um Informationen über den Testamentsinhalt zu erhalten?

Informationen zum Testamentsinhalt werden von dem für die Nachlassabwicklung zuständigen Notar erteilt. Dabei kann es sich um den Notar handeln, der das Testament verwahrt oder um einen anderen Notar, dessen Kontaktdaten der das Testament verwahrende Notar übermittelt. Letzterer kann durch eine Abfrage im niederländischen Testamentsregister ermittelt werden.

 

  • Wem darf Auskunft zum Testamentsinhalt erteilt werden?

Der Notar kann die im Testament enthaltenen Informationen nur an folgende Personen weitergeben:

    • Erben;
    • Behörden, insbesondere die Finanzbehörden;
    • Behörden und mit der Nachlassabwicklung befasste Juristen, sofern sie nachweisen können, dass sie im Auftrag und mit der Zustimmung einer Person handeln, die ein rechtliches Interesse an den Informationen hat. Zudem können Personen, die Anspruch auf Erhalt einer Abschrift des Testaments haben, diese bei Bedarf an letztere weitergeben;
    • jede Person, die über ein berechtigtes Interesse im Sinne von Artikel 49 des niederländischen Notargesetzes verfügt. Gemäß diesem Artikel kann ein Notar Abschriften von bei ihm hinterlegten Testamenten nur an Personen weitergeben, denen Ansprüche aus dem jeweiligen Testament erwachsen, das heißt an diejenigen Personen, die durch das Testament Rechte erhalten oder ihrer Rechte beraubt werden. Der Notar darf nur denjenigen Personen Auszüge aus Testamenten ausstellen, die ein Recht aus einem Teil des Testamentsinhalts ableiten, jedoch nur aus dem Teil, der für dieses Recht unmittelbar relevant ist.

 

  • Ist ein bestimmtes Verfahren zu beachten? Falls ja, welches?

Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. die Abschrift des Testaments freigegeben werden können, muss die Testamentseröffnung nach niederländischem Recht erfolgen.

 

  • Wie kann die Übermittlung der Auskunft erfolgen?

Die im Testament enthaltenen Informationen und/oder die Abschrift des Testaments können auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt werden.

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Fiche pratique - Retrouver un testament - Pays-Bas - DE