Testamentseintragung und Testamentsrecherche

Italien

Testamentseintragung und Testamentsrecherche
  • Welches sind die wichtigsten Testamentsformen im italienischen Recht?

* Das von einem Notar errichtete notarielle Testament.

* Das vom Testierenden handschriftlich verfasste, datierte und unterzeichnete eigenhändige Testament.

* Das dem Notar in einem versiegelten Umschlag übergebene geheime Testament.

* Das in Anwesenheit zweier Zeugen und eines Notars unterzeichnete internationale Testament. }

  • Gibt es in Italien ein Testamentsregister?<0}

Ja, es gibt zwei Testamentsregister:  ein vom Justizministerium geführtes Testamentsregister und ein von den italienischen Gerichten geführtes Nachlassregister. . Die Testamente werden in beiden Registern auf elektronischem Wege eingetragen und gesucht.<0}

I. Testamentseintragung
  • Warum sollte ich mein Testament eintragen lassen?

Es besteht keine Pflicht zur Testamentseintragung in ein Register.  Ein nicht auffindbares Testament gilt jedoch als nicht existent.

Daher ist die Eintragung eines Testaments in das Register zu empfehlen. . Der Testierende kann durch die Eintragung sicher sein, dass seine letztwillige Verfügung bei Eintritt des Erbfalls aufgefunden und respektiert wird.

  • Wer kann die Eintragung vornehmen?

Der Notar nimmt Testamentseintragungen vor.  Obwohl die Errichtung eines Testaments ohne fremde Hilfe erlaubt ist, wird empfohlen, einen Notar als Experten für Erbrecht hinzuzuziehen. . Durch Konsultation eines Notars wird ein rechtlich einwandfreies Testament errichtet, das nicht dem Risiko unterliegt, für ungültig erklärt zu werden.

Nicht der Inhalt des Testaments wird in das Register eingetragen, sondern Informationen, die bei Eintritt des Erbfalls zu seiner Auffindung führen.

  • Wo wird das Testament verwahrt?

Der Notar ist für die Verwahrung der notariellen, geheimen, internationalen und eigenhändigen Testamente zuständig, die ihm vom Testierenden anvertraut wurden.

  • Sind die Angehörigen des Testierenden zu dessen Lebzeiten zur Einsichtnahme in das Register berechtigt?

Nein, die Existenz des Testaments und sein Inhalt bleiben zu Lebzeiten des Testierenden geheim.

  • Wie viel kostet die Eintragung eines Testaments?

Die Eintragung eines Testaments kostet 18,20 Euro, hinzu kommen 48,00 Euro Stempelgebühr.

I. Testamentsrecherche
  • Wer ist zur Einsichtnahme in das Testamentsregister berechtigt?

Bei Eintritt des Erbfalls können die Angehörigen des Erblassers eigenständig oder über einen Rechtsexperten (Notar, Richter, Anwalt) Einsicht in das Testamentsregister und das Nachlassregister nehmen.  Die Einsichtnahme ist nicht verpflichtend, aber zu empfehlen, weil dadurch sichergestellt wird, dass die letztwillige Verfügung des Testierenden respektiert wird.

  • Besteht die Pflicht zur Vorlage einer Sterbeurkunde?

Ja, die Angehörigen des Erblassers müssen eine Sterbeurkunde vorlegen, um Einsicht in die Register zu nehmen. . Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass das Vorliegen des Testaments zu Lebzeiten des Testierenden geheim bleibt.

  • Wie viel kostet eine Registerabfrage?

Eine Registerabfrage der beiden italienischen Register kostet 37,16 Euro.

Besteht die Möglichkeit, dass der Erblasser ein Testament in einem anderen Staat hinterlassen hat, so ist auch eine Registerabfrage im Ausland zu empfehlen. Eine solche Abfrage kostet 50,00 Euro pro Register.

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Fiche pratique - inscrire et rechercher un testament - Italie - DE