Testamentseintragung und Testamentsrecherche

Lettland

Testamentseintragung und Testamentsrecherche
  • Welches sind die wichtigsten Testamentsformen in Lettland?

* das von einem Notar oder Waisengericht  aufgesetzte notarielle (öffentlich beurkundete) Testament.

* das eigenhändig vom Testierenden handschriftlich errichtete und unterzeichnete Testament.

  • Gibt es in Lettland ein Testamentsregister?

Ja, seit 1. Mai 2014 gibt es in Lettland das Register für notariell beurkundete Testamente (im Folgenden „Register“), das vom Lettischen Rat der Vereidigten Notare verwaltet wird, der auch für die Auskunftserteilung zuständig ist. Auskünfte an das Register werden von vereidigten Notaren, Vormundschaftsgerichten und Gerichten erteilt. Das Register erleichtert das Auffinden der letztwilligen Verfügung eines Testierenden (Testament, Erbvertrag) und somit die Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten. In dem Register sind alle relevanten Dokumente eingetragen, die das Testament betreffen – seine Rücknahme, Änderungen, Ergänzungen oder auch die Annullierung.

Seit 1. Mai 2015 ist das Register auch elektronisch zugänglich. Es können Daten zu Testamenten abgefragt werden, die ab dem 1. September 1993 beurkundet oder bei Notaren hinterlegt wurden.

I. Testamentseintragung
  • Warum sollte ich mein eigenhändiges Testament eintragen lassen?

Ein eigenhändiges Testament muss nicht eingetragen werden, es reicht aus, es zu verfassen. Ein nicht auffindbares Testament gilt jedoch als nicht existent. Daher wird die Hinterlegung des Testaments bei einem Notar oder Waisengericht empfohlen. Der Testierende erleichtert so das Auffinden seines Testaments nach Eintritt des Erbfalls. Er stellt damit sicher, dass seine letztwillige Verfügung berücksichtigt werden kann.

Obwohl die Errichtung eines Testaments ohne fremde Hilfe zulässig ist, wird empfohlen, einen Notar als Experten für Erbrecht hinzuzuziehen. Dies gewährleistet die Errichtung eines rechtlich einwandfreien Testaments und schließt das Risiko aus, dass das Testament im Nachhinein für ungültig erklärt wird.

  • Wo wird das öffentlich beurkundete Testament verwahrt?

Öffentlich beurkundete Testamente werden am Ort ihrer Errichtung oder Hinterlegung verwahrt (Notar oder Waisengericht). Die Testamentshinterlegung wird durch eine amtliche Urkunde bestätigt. Notariell beurkundete Testamente werden im Register für notariell beurkundete Testamente eingetragen.

II. Testamentsrecherche
  • Wie findet man das Testament eines Angehörigen?

Wurde das Testament notariell beurkundet oder wurde ein eigenhändiges Testament zur Verwahrung hinterlegt, wird der Notar dieses im Erbfall im Register für notariell beurkundete Testamente finden.

Eigenhändig aufgesetzte Testamente werden nicht registriert und können nach Eintritt des Erbfalls von einem Erben vorgelegt werden.

Es bleibt den Erben überlassen, am Wohnsitz des Erblassers, bei der Bank usw. nach dem Testament suchen. Zu beachten ist, dass ein eigenhändig aufgesetztes Testament verschwinden/gefälscht/zerstört werden kann. Ein öffentlich beurkundetes Testament gilt daher als die sicherste Testamentsform.

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Fiche pratique - inscrire et rechercher un testament - Lettonie - DE