* das von einem Notar errichtete notarielle Testament.
* das vom Testierenden oder einem Dritten aufgesetzte und bei einem Notar hinterlegte geheime Testament.
Ja, es gibt ein zentrales Testamentsverzeichnis (CTR), das von der niederländischen Notarkammer (KNB) verwaltet wird. Die Testamente werden auf elektronischem Wege im Register eingetragen und gesucht.
Nach niederländischem Recht muss für die Rechtswirksamkeit eines Testaments ein Notar hinzugezogen werden. Die Eintragung in das Register ist verpflichtend. Der Testierende kann durch die Eintragung sicher sein, dass seine letztwillige Verfügung bei Eintritt des Erbfalls aufgefunden und respektiert wird.
Der Notar nimmt Testamentseintragungen vor. Nicht der Inhalt des Testaments wird in das Register eingetragen, sondern Informationen, die bei Eintritt des Erbfalls zu seiner Auffindung führen.
Der Notar ist für die Verwahrung notarieller und geheimer Testamente zuständig.
Nein, die Existenz des Testaments und sein Inhalt bleiben zu Lebzeiten des Testierenden geheim.
Die Eintragung eines Testaments kostet 5.50 Euro.
Nach dem Tod des Erblassers kann jeder Interessent das Testamentsregister eigenständig oder über einen Notar einsehen. Die Einsichtnahme ist nicht verpflichtend, aber zu empfehlen, weil dadurch sichergestellt wird, dass die letztwillige Verfügung des Testierenden respektiert wird. Weitere Informationen finden Sie unter www.centraaltestamentenregister.nl (auf Niederländisch).
Wer Einsicht in das Testamentsregister möchte, muss eine Sterbeurkunde oder ein sonstiges, den Eintritt des Erbfalls nachweisendes Dokument vorlegen. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass das Vorliegen des Testaments zu Lebzeiten des Testierenden geheim bleibt.<0}
Die Registerabfrage ist kostenlos.
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