* das von einem Notar errichtete notarielle Testament.
* das vom Testierenden aufgesetzte, datierte und unterzeichnete eigenhändige Testament.
* das internationale Testament, das vom Testierenden in Anwesenheit von zwei Zeugen und einem Notar aufgesetzt, datiert und unterzeichnet wurde.
Ja, es gibt ein zentrales Testamentsregister (CRT), das von der Belgischen Königlichen Notariatsvereinigung (FRNB) verwaltet wird. Das Register wird in elektronischer Form geführt.
Das CRT ist mit seinen europäischen Äquivalenten verbunden. Damit kann ein belgischer Notar im Register eines anderen Landes eine elektronische Abfrage durchführen.
Neben Testamentsdaten werden in diesem Register auch die Daten aller allgemeinen und spezifischen Erbverträge erfasst.
Warum sollte ich mein Testament eintragen lassen?
Die Testamentseintragung ist nicht grundsätzlich verpflichtend (ein eigenhändiges Testament kann beispielsweise zu Hause aufbewahrt werden). Ein nicht auffindbares Testament ist jedoch einem nicht existierenden Testament gleichzusetzen.
Aus diesem Grund wird die Eintragung jedes Testaments in das Register empfohlen. So kann der Testierende sicher sein, dass sein letzter Wille im Falle seines Todes gefunden und respektiert wird.
Der Notar nimmt die Testamentseintragung vor. Es ist zwar möglich, ein Testament allein zu verfassen, aber die Unterstützung eines Notars ist sehr wertvoll, da er Experte auf dem Gebiet der Übertragung von Vermögenswerten ist. Seine Beratung ermöglicht das Aufsetzen eines Testaments, das rechtmäßig ist und somit nicht Gefahr läuft, für ungültig erklärt zu werden.
Nicht der Inhalt des Testaments wird in das Register eingetragen, sondern die Informationen, die das Auffinden des Testaments ermöglichen.
Der Notar ist für die Verwahrung der ihm von Testierenden anvertrauten notariellen, internationalen und eigenhändigen Testamente zuständig.
Die Eintragung eines Testaments im CRT kostet 17,40 € (zzgl. MwSt.).
Die Existenz des Testaments und sein Inhalt bleiben Dritten gegenüber zu Lebzeiten des Testierenden geheim.
Verstirbt der Testierende, kann jede berechtigte Person das Testamentsregister selbst oder über einen Rechtsbeistand (Notar, Richter, Rechtsanwalt) einsehen. Diese Abfrage ist unverzichtbar, denn so wird gewährleistet, dass der letzte Wille des Testierenden respektiert wird.
Ja, die berechtigte Person muss eine Sterbeurkunde vorlegen, um eine Testamentsrecherche durchführen zu können. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass die Existenz des Testaments zu Lebzeiten des Testierenden geheim bleibt.
Eine Abfrage im belgischen CRT ist kostenlos, ebenso wie eine Korrektur oder Löschung von Daten einer bestehenden Eintragung.
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