Testamentseintragung und Testamentsrecherche

DEUTSCHLAND

Testamentseintragung und Testamentsrecherche

Welches sind die wichtigsten Testamentsformen im deutschen Rech ?

  • Das von einem Notar errichtete notarielle Testament und der Erbvertrag.
  • Das vom Testierenden handschriftlich verfasste, datierte und unterzeichnete eigenhändige Testament.

Gibt es in Deutschland ein Testamentsregister ?

  • Ja, es gibt ein Zentrales Testamentsregister für Deutschland, das von derBundesnotarkammer in Berlin geführt wird. Eintragungen und Abfragen werden elektronisch durch deutsche Notare und Gerichte vorgenommen.
Eintragung

Welche Urkunden werden registriert ?

  • Eingetragen werden Erbverträge, notarielle Testamente undsonstige Urkunden, die die Erbfolge beeinflussen können, wie etwa Erbverzichtsverträge sowie bestimmte Eheverträge und Rechtswahlen. Eigenhändige Testamente können nur registriert werden, wenn sie in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht verbracht werden.

Welche Angaben werden gespeichert ?

  • Es werden nur Verwahrangaben gespeichert, nicht aber der Inhalt der Urkunde. Im Testamentsregister steht daher nur, wer der Erblasser ist und wo dessen erbfolgerelevanten Urkunden verwahrt werden.

Warum sollte ich mein Testament eintragen lassen ?

  • Die Registrierung notarieller oder amtlich verwahrter Urkunden, die die Erbfolge beeinflussen können, ist verpflichtend.

Wer kann die Eintragung vornehmen ?

  • Die Eintragung kann nur der deutsche Notar vornehmen,der die Urkunde errichtet hat, bzw. das Amtsgericht, bei dem das eigenhändige Testament hinterlegt wird.Privat verwahrte Testamente können demgegenüber gar nicht registriert werden ; das gilt auch für Urkunden, die im Ausland verwahrt werden.

Wo wird dasTestament verwahrt ?

  • Die Hinterlegung von Testamenten erfolgt beim Amtsgericht. Erbverträge können entweder beim Notar oder beim Amtsgericht verwahrt werden. Alle sonstigen erbfolgerelevanten Urkunden werden ausschließlich beim Notar verwahrt.

Sind die Angehörigen des Testierenden zu dessen Lebzeiten zur Einsichtnahme in das Register berechtigt ?

  • Nein, die Existenz des Testaments und sein Inhalt bleiben zu Lebzeiten des Testierenden geheim.

Wie viel kostet die Eintragung eines Testaments ?

  • Die Eintragungeines Testaments kostet 15 Euro, wenn die Kosten durch den Notar oder das Gericht erhoben werden, 18 Euro, wenn die Registerbehörde die Kosten unmittelbar mit dem Erblasser abrechnen muss.
Testamentsrecherche

Wer ist zur Einsichtnahme in dasTestamentsregister berechtigt ?

  • Zur Einsicht in das Testamentsregister sind deutsche Notare und Gerichte berechtigt.

Wie reagiert das Register auf Sterbefälle ?

  • An das Testamentsregister werden alle Sterbefälle aus Deutschland gemeldet. Es wird von Amts wegen überprüft, ob eine Registrierung vorhanden ist. Falls ja, benachrichtigt die Bundesnotarkammer die Verwahrstelle der Urkunde und das zuständige Nachlassgericht.

Wie viel kostet eine Registerabfrage ?

  • iDie Registerabfrage ist gebührenfrei.
Testamentseintragung und Testamentsrecherche