Testamentsrecherche in Italien

Italy

Testamentsrecherche in Italien

~ Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen ~

Wenn bekannt ist, dass ein Testament existiert, an wen muss man sich wenden, um Informationen über den Testamentsinhalt zu erhalten?

Informationen zum Testamentsinhalt werden von dem für die Nachlassabwicklung zuständigen Notar erteilt. Dabei kann es sich um den Notar handeln, der das Testament verwahrt oder um einen anderen Notar, dessen Kontaktdaten der das Testament verwahrende Notar übermittelt. Letzterer kann über eine Suche im italienischen  Testamentsregister ermittelt werden.

 

Wem darf Auskunft zum Testamentsinhalt erteilt werden?

Nach Eintritt des Erbfalls und Veröffentlichung des Testaments wird das Testament öffentlich. Jeder kann eine Abschrift des Testaments erhalten.

 

Ist ein bestimmtes Verfahren zu beachten? Falls ja, welches?

Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. die Abschrift des Testaments freigegeben werden können, muss das Testament nach italienischem Recht veröffentlicht werden.

 

Wie kann die Übermittlung der Auskunft erfolgen?

Die im Testament enthaltenen Informationen und/oder die beglaubigte Abschrift des Protokolls der Testamentseröffnung können auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt werden.

 

******

Testamentsrecherche in Italien