Testamentsrecherche in Kroatien

Kroatien

~ Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen ~

 

  • Wenn bekannt ist, dass ein Testament existiert, an wen muss man sich wenden, um Informationen über den Testamentsinhalt zu erhalten?

Informationen über den Testamentsinhalt erteilt der Gerichtskommissär, das heißt der vom Nachlassgericht mit der Testamentseröffnung beauftragte Notar.

Gerichte im Ausland können auf dem Wege der Rechtshilfe eine Abschrift des Testaments beantragen.

 

  • Wem darf Auskunft zum Testamentsinhalt erteilt werden?

Die im Testament enthaltenen Informationen und auch eine Abschrift des Testaments können an Behörden und Erben übermittelt werden sowie an Personen, die testamentarisch bedacht oder ihrer Rechte beraubt wurden.

 

  • Ist ein bestimmtes Verfahren zu beachten? Falls ja, welches?

Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. die Abschrift des Testaments freigegeben werden können, muss die Testamentseröffnung nach kroatischem Recht erfolgen.

 

  • Wie kann die Übermittlung der Auskunft erfolgen?

Eine beglaubigte Abschrift des Testaments wird auf dem Postweg zugestellt.

 

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Fiche pratique - Retrouver un testament - Croatie - DE