Testamentseintragung und Testamentsrecherche

Luxemburg

Testamentseintragung und Testamentsrecherche
  • Welches sind die wichtigsten Testamentsformen in Luxemburg?

* das von einem Notar errichtete notarielle Testament

* das vom Testierenden handschriftlich verfasste, datierte und unterzeichnete eigenhändige Testament

* das dem Notar in einem versiegelten Umschlag übergebene geheime Testament.

  • Gibt es ein Testamentsregister in Luxemburg?

Ja. Dieses wird von der „Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA“ geführt.

Dieses Register enthält die Metadaten eines Testaments, das heißt diejenigen Informationen, die das Auffinden eines Testaments nach dem Tod des Testierenden ermöglichen. Diese Informationen umfassen Vor- und Zuname, Geburtsdatum und -ort des Testierenden, seine Identifizierungsnummer, Beruf, Anschrift oder Wohnsitz, die Art des in das Register einzutragenden Schriftstücks  sowie Name und Anschrift des Notars, der das Testament erstellt oder in Verwahrung genommen hat, bzw. die entsprechenden Angaben einer anderen Person oder Einrichtung, bei der das Testament hinterlegt wurde.

I. Testamentseintragung
  • Warum sollte ich mein Testament eintragen lassen?

Ein nicht auffindbares Testament gilt als nicht existent. Ein notarielles Testament muss vom betreffenden Notar im Testamentsregister eingetragen werden. Gleiches gilt für die Eintragung eigenhändiger Testamente, sofern diese bei einem Notar hinterlegt werden.

Daher ist die Eintragung eines Testaments in das Register zu empfehlen. Der Testierende stellt durch die Eintragung sicher, dass seine letztwillige Verfügung bei Eintritt des Erbfalls aufgefunden und respektiert wird.

Obwohl die Errichtung eines eigenhändigen oder geheimen Testaments ohne fremde Hilfe durchaus möglich ist, wird empfohlen, einen Juristen, insbesondere einen Notar, als Experten für Erbrecht hinzuzuziehen. Auf diese Weise wird die Errichtung eines rechtlich einwandfreien Testaments gewährleistet. Die Gefahr, dass ein ungültiges Testament errichtet wird, besteht in diesem Fall also nicht.

  • Wer kann die Eintragung vornehmen?

Der Testierende kann sein Testament insbesondere bei einem Notar, einem Anwalt oder einem Finanzinstitut hinterlegen.

  • Wo wird das Testament verwahrt?

Ein Testament wird am Ort seiner Hinterlegung verwahrt. Hat der Testierende die Eintragung seines eigenhändigen Testaments in das Register selbst vorgenommen, so verwahrt er es an einem Ort seiner Wahl (Wohnsitz, Safe usw.).

  • Sind die Angehörigen des Testierenden zu dessen Lebzeiten zur Einsichtnahme in das Register berechtigt?

Nein, Existenz und Inhalt eines Testaments bleiben zu Lebzeiten des Testierenden geheim.

  • Wie viel kostet die Eintragung eines Testaments?

Die Eintragung eines Testaments kostet 10 Euro im Falle einer elektronischen und 20 Euro im Falle einer Formulareintragung.

 

II. Testamentsrecherche
  • Wer ist zur Einsichtnahme in das Testamentsregister berechtigt?

Bei Eintritt des Erbfalls können die Angehörigen des Erblassers das Testamentsregister unter Vorlage einer Sterbeurkunde eigenständig oder über einen Rechtsexperten (Notar, Anwalt) einsehen.

  • Besteht die Pflicht zur Vorlage einer Sterbeurkunde?

Ja, die Angehörigen des Erblassers müssen eine Sterbeurkunde vorlegen, um Einsicht in das Register zu nehmen. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass Existenz und Inhalt  des Testaments zu Lebzeiten des Testierenden geheim bleiben.

  • Wie viel kostet eine Registerabfrage?

Eine Registerabfrage kostet 10 Euro bei elektronischen und 20 Euro im Falle von Formularbefragungen. Der jeweils doppelte Betrag ist fällig, soll die Registerabfrage das luxemburgische sowie ein oder mehrere ausländische Register umfassen.

 

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Fiche pratique - inscrire et rechercher un testament - Luxembourg - DE