* das von einem Notar errichtete notarielle Testament.
* das vom Testierenden handschriftlich verfasste, datierte und unterzeichnete eigenhändige Testament.
* das von einem Dritten aufgesetzte und vom Testierenden und zwei Zeugen unterzeichnete fremdhändige Testament (oder Testament vor Zeugen).
Ja, es gibt ein von der slowakischen Notarkammer geführtes Testamentsregister. Testamentseintragungen und -recherchen erfolgen auf elektronischem Wege.
Eine Eintragungspflicht besteht nur für notarielle Testamente. Ein nicht auffindbares Testament gilt jedoch als nicht existent.
Daher ist die Eintragung jeder Form von Testament in das Register zu empfehlen. Dies geschieht mittels Hinterlegung eines eigenhändigen oder fremdhändigen Testaments bei einem Notar. Der Testierende kann durch die Eintragung sicher sein, dass seine letztwillige Verfügung bei Eintritt des Erbfalls aufgefunden und respektiert wird.
Der Notar nimmt Testamentseintragungen vor. Obwohl die Errichtung eines Testaments ohne fremde Hilfe erlaubt ist, wird empfohlen, einen Notar als Experten für Erbrecht hinzuzuziehen. Durch Konsultation eines Notars wird ein rechtlich einwandfreies Testament errichtet, das nicht dem Risiko unterliegt, für ungültig erklärt zu werden.
Nicht der Inhalt des Testaments wird in das Register eingetragen, sondern Informationen, die bei Eintritt des Erbfalls zu seiner Auffindung führen
Der Notar ist für die Verwahrung der notariellen, eigenhändigen und fremdhändigen Testamente zuständig, die ihm vom Testierenden anvertraut wurden.
Nein, die Existenz des Testaments und sein Inhalt bleiben zu Lebzeiten des Testierenden geheim.
Die Eintragung eines Testaments kostet ungefähr 3 Euro.
Bei Eintritt des Erbfalls wird vom Gericht ein Notar als Richterkommissar eingesetzt, um das erbrechtliche Verfahren abzuwickeln. Allein der Richterkommissar ist zur Einsichtnahme in das Testamentsregister berechtigt. Diese Einsichtnahme ist verpflichtend, denn so wird sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung des Testierenden respektiert wird.
Ja, die Angehörigen des Erblassers sind zur Vorlage einer Sterbeurkunde verpflichtet. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass das Vorliegen des Testaments zu Lebzeiten des Testierenden geheim bleibt.
Eine Abfrage im slowakischen Testamentsregister kostet ungefähr 3 Euro.
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