~ Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen ~
Informationen zum Testamentsinhalt werden von dem für die Nachlassabwicklung zuständigen Notar erteilt. Dabei kann es sich um den Notar handeln, der das Testament verwahrt oder um einen anderen Notar, dessen Kontaktdaten der das Testament verwahrende Notar übermittelt. Letzterer kann durch eine Abfrage im bulgarischen Testamentsregister insbesondere über das Europäische Netzwerk der Testamentsregister (RERT), ermittelt werden.
Die im Testament enthaltenen Informationen und auch eine Abschrift des Testaments können an Behörden und an mit der Nachlassabwicklung betraute Juristen an jeden beliebigen Ort übermittelt werden sowie an jede Person, die ein berechtigtes Interesse an den Informationen hat. Die Beurteilung dieses Interesses erfolgt unter Berücksichtigung der Verbindung zwischen dem Erblasser und der um die Informationen ersuchenden Person sowie unter Berücksichtigung der Gründe, aus denen die Erteilung der Informationen beantragt wird.
Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. die Abschrift des Testaments freigegeben werden können, muss die Testamentseröffnung nach bulgarischem Recht erfolgen.
Die im Testament enthaltenen Informationen und/oder die Abschrift des Testaments können auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt werden.
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